Kindersitz bis wann – bis zu welchem Alter?

Vielleicht weißt du, dass es in der Vergangenheit Zeiten gab, in denen man im Fahrzeug nicht einmal einen Sicherheitsgurt finden konnte. Jedoch hat sich das Bedürfnis nach Sicherheit der Fahrzeuginsassen während einer Autofahrt seit den 1990er Jahren drastisch erhöht.

Die meisten Unfälle passieren auf Kurzstrecken, Erwachsene sind bereits durch den Airbag geschützt, Kinder jedoch nicht. Aufgrund dessen ist es sehr wichtig, Kinder mit einem an die Körpergröße und Gewicht angepassten Rückhaltesystem bzw. einer entsprechenden Sitzerhöhung zu sichern.

Bis wann muss mein Kind in den Kindersitz?

Bis wann der Kindersitz erforderlich ist, hängt von der Größe und dem Alter deines Kindes ab.
Wenn ein Kind 1,50 Meter oder größer und älter als 12 Jahre ist, braucht es kein zusätzlich verbautes Rückhaltesystem bzw. keine Sitzerhöhung mehr.

Falls dein Kind die Körpergröße von 1,50 Metern nicht erreicht und jünger als 12 Jahre alt ist, ist eine entsprechende Sitzerhöhung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Die Arten der individuellen Kindersitze, Kinderrückhaltesystem bzw. Sitzerhöhungen werden seitens der Hersteller in verschiedene Normen eingeteilt. Diese reichen vom Neugeborenen bis zum Kind, welches die Grenze von 1,50 Metern oder das Alter von 12 Jahren noch nicht überschritten hat.

Meine Empfehlung: drehbarer Kindersitz Osann One360

Details

  • mitwachsender Kindersitz der Gruppe 0+/1/2/3 (0 bis 36 Kg)
  • geeignet ab der Geburt bis zum 12 zum Lebensjahr
  • Hybrid Lösung Installation mit und ohne ISOFIX und TopTether möglich
  • Sicherheitsnorm ECE R44/04 und 5-Punkt-Gurt für maximale Sicherheit
  • 360 Grad drehbarer Kindersitz macht das Anschnallen deutlich entspannter
  • Kindersitz kann vorwärts und rückwärts montiert werden (Reboarder)
  • 10 Kg leicht mit den Maßen 60 x 46 x 63 cm
  • Bezüge sind abnehmbar und waschbar
  • sehr gute Bewertungen auf Amazon

Kindersitz bis wann mit Rückhaltesystem?

Ein Kindersitz mit Rückhaltesystem ist nur bis 25 kg erforderlich. Eine Sitzerhöhung reicht für dein Kind ab einem gewissen Alter bzw. Gewicht aus, es muss nicht unbedingt ein vollständiges Rückhaltesystem vorhanden sein.

Außerdem ist es verständlich, dass ein größeres Kind nicht mehr unbedingt in einem Kindersitz mit Rückhaltesystem gesehen werden will. Wichtig ist, dass der Dreipunkt-Gurt richtig am Kindeskörper vorbeiläuft, denn sonst könnten bei einem Aufprallunfall unerwünschte Verletzungen im Bauchraum entstehen.

Im April 2008 wurde seitens des Gesetzgebers beschlossen, dass ausschließlich Kindersitze verwendet werden dürfen, welche die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 aufweisen. Bei Missachtung dieses Gesetzes drohen dem Fahrer des Fahrzeugs Geldstrafen von bis zu 5000,00 Euro!

Bei mehrfacher Missachtung dieser Regelung droht dem Fahrer sogar der Besuch einer Nachschulung und diese kann unter Umständen sehr teuer werden. Außerdem wird der Verstoß im Führerscheinregister aufgenommen und registriert.

Bis wann gegen die Fahrtrichtung?

Kindersitze für Kinder bis 9 kg sind auf alle Fälle gegen die Fahrtrichtung zu montieren, alle anderen in Fahrtrichtung.

Fazit

Dein Kind gehört bis zum Erreichen des 12. Lebensalters oder einer Körpergröße von mindestens 1,50 Metern in einen entsprechenden Kindersitz, eine Sitzerhöhung oder ein entsprechendes Rückhaltesystem. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Werden diese Vorschriften missachtet, drohen dem Fahrer Bußgelder sowie weitere Strafen.

Letzte Aktualisierung am 16.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API